Wie wird beflaggt? - Grundregeln
Über die bestehende Fahnenordnung herrscht zum Teil, selbst bei den
Behörden, noch eine gewisse Unklarheit, deshalb nachstehend die
wichtigsten Bestimmungen im Auszug:
- Zu
flaggen ist an aufrecht stehenden Masten, nur soweit dies nicht möglich ist,
können auch waagerecht- oder schräg gestehende Fahnenstöcke verwendet werden.
-
Bundes(dienst)flagge gebührt, wenn daneben andere zugelassene Flaggen gesetzt
werden, die bevorzugte Stelle. Soll nur eine andere Flagge gesetzt werden, so
ist die Bundes(dienst)flagge links und die andere rechts zu setzen, von der
Straße (Betrachter) aus zu sehen. Sollten mehrere andere Flaggen gesetzt werden,
so gilt folgende Reihenfolge:-- Ausländische Flagge von links nach rechts in
alphabetischer Reihenfolge, Europaflagge, Bundes(dienst)flagge, sodann Landes- ,
Gemeinde- und zum Schluss die Firmenflagge.
- Die
Größe der Flagge muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Höhe der zu
beflaggenden Gebäude bzw. zum Fahnenmast stehen. Sind an einem Gebäude mehrere
Flaggen gesetzt, so sollen diese gleich groß sein.
-
Sind die Flaggen am Volkstrauertag oder aus einem anderen Anlass auf Halbmast
gesetzt, so geschieht dies derart, dass die Flagge zuerst vorgehisst und
anschießend auf halbmast gesetzt wird. Soweit Flaggen die nicht auf halbmast
gesetzt werden können, sowie Banner, Flatter- und Hängefahnen sind mit einem
Trauerflor zu versehen, der am oberen Ende unterhalb der Spitze angebracht
ist. (Banner und Flatterfahnen dürfen nie auf halbmast gesetzt werden!)
- Auf
halbmast werden nur Flaggen gesetzt, die
sich an einem senkrechten Mast befinden. Flaggen an einem schrägen oder
waagrechten Mast am Haus befestigt sind, müssen mit einem Trauerflor versehen
werden, der am oberen Ende unterhalb der Spitze angebracht ist.